Antrag auf Förderung - SCHRITT FÜR SCHRITT


Was ist unser Ziel?

Unser Ziel ist es, dort zu helfen, wo die Unterstützung durch Staat und Gesellschaft aufhört, unabhängig von Politik und Religion.


Wer ist Antragsberechtigt?

Eine projektbezogene Unterstützung erhalten vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannte Körperschaften vornehmlich aus der Region Neumarkt i.d.OPf. Wir fördern Vereine, Verbände, Organisationen, die im Bereich Bildung, Erziehung, Kunst und Kultur sowie in Natur und Umweltschutz tätig sind. Jugend und Altenhilfe gehören ebenfalls dazu wie Wohlfahrts- und Gesundheitspflege.

Hier können Sie sich einen Überblick zu den bereits von uns unterstützten Projekten verschaffen.


Bis wann sind Anträge einzureichen?

 Um eine gründliche Prüfung des Antrags zu ermöglichen, bitten wir Sie, Ihre Unterlagen bis zum 31.03. bzw. 31.08. jeden Jahres einzureichen.


Die Prüfung

Nach Prüfung der Anträge entscheidet der Stiftungsvorstand dreimal  im Jahr (i.d.R. im März / Juni / September), ob und in welcher Höhe die gemeinnützige Körperschaft bei ihrem Vorhaben unterstützt wird. 

Wesentlich ist hierbei, dass die Vorgaben des Stiftungszwecks bzw. der -satzung erfüllt sind.



Die Mittelvergabe

Sie können uns Ihren Antrag per Post zukommen lassen oder die Unterlagen per E-Mail senden.

 

Ihre schriftlichen Unterlagen richten Sie bitte an:

Michael und Waltraud Fuchs Stiftung

Amberger Str. 2c

92318 Neumarkt

 

Ihre Unterlagen per Email richten Sie bitte an:

kontakt@fuchs-stiftung.de


Die einzureichenden Unterlagen

Je detaillierter und genauer Sie Ihr Projekt beschreiben, desto einfacher ist es für uns, eine Entscheidung zu treffen. Damit ein Antrag unserem Stiftungsvorstand zur Entscheidung vorgelegt werden kann, benötigen wir hierfür folgende Unterlagen und Informationen:

  • Kurzes Anschreiben, wenn möglich auf unterschriebenem Geschäftsbriefbogen des Vereins/des Verbandes/der Organisation, in dem Sie in aller Kürze das Projekt bzw. das Vorhaben beschreiben;
  • Allgemeine Angaben zu Ihrer Institution (Anschrift, Ansprechpartner, Rechtsform, Gemeinnützigkeit sowie Bankverbindung);
  • Angaben zum Projekt bzw. Vorhaben (Grund für die Finanzierung, Zweck der Verwendung, anvisierte Ziele);
  • Finanzplanung (beantragte Geldsumme, ggf. Aufschlüsselung der einzelnen Positionen, Angabe der eingestellten Eigenmittel und ggf. Zuschüsse von anderen Förderern);
  • Freistellungsbescheid des Finanzamtes, nicht älter als fünf Jahre

Hier ist das Antragsformular:

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Antragsformular_aktuell.pdf
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Eine projektbezogene Unterstützung erhalten vom Finanzamt als gemeinnützig
anerkannte Körperschaften vornehmlich aus der Region Neumarkt i.d. Opf. Wir
fördern Vereine, Verbände und Organisationen, die im Bereich Bildung, Erziehung,
Kunst und Kultur, sowie in Natur und Umweltschutz tätig sind. Jugend und
Altenhilfe gehören ebenso dazu wie Wohlfahrts- und Gesundheitspflege.Eine projektbezogene Unterstützung erhalten vom Finanzamt als gemeinnützig
anerkannte Körperschaften vornehmlich aus der Region Neumarkt i.d. Opf. Wir
fördern Vereine, Verbände und Organisationen, die im Bereich Bildung, Erziehung,
Kunst und Kultur, sowie in Natur und Umweltschutz tätig sind. Jugend und
Altenhilfe gehören ebenso dazu wie Wohlfahrts- und Gesundheitspflege.