Unser Ziel ist es, dort zu helfen, wo die Unterstützung durch Staat und Gesellschaft aufhört, unabhängig von Politik und Religion.
Eine projektbezogene Unterstützung erhalten vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannte Körperschaften vornehmlich aus der Region Neumarkt i.d.OPf. Wir fördern Vereine, Verbände, Organisationen, die im Bereich Bildung, Erziehung, Kunst und Kultur sowie in Natur und Umweltschutz tätig sind. Jugend und Altenhilfe gehören ebenfalls dazu wie Wohlfahrts- und Gesundheitspflege.
Hier können Sie sich einen Überblick zu den bereits von uns unterstützten Projekten verschaffen.
Um eine gründliche Prüfung des Antrags zu ermöglichen, bitten wir Sie, Ihre Unterlagen bis zum 31.03. bzw. 31.08. jeden Jahres einzureichen.
Nach Prüfung der Anträge entscheidet der Stiftungsvorstand dreimal im Jahr (i.d.R. im März / Juni / September), ob und in welcher Höhe die gemeinnützige Körperschaft bei ihrem Vorhaben unterstützt wird.
Wesentlich ist hierbei, dass die Vorgaben des Stiftungszwecks bzw. der -satzung erfüllt sind.
Sie können uns Ihren Antrag per Post zukommen lassen oder die Unterlagen per E-Mail senden.
Ihre schriftlichen Unterlagen richten Sie bitte an:
Michael und Waltraud Fuchs Stiftung
Amberger Str. 2c
92318 Neumarkt
Ihre Unterlagen per Email richten Sie bitte an:
Je detaillierter und genauer Sie Ihr Projekt beschreiben, desto einfacher ist es für uns, eine Entscheidung zu treffen. Damit ein Antrag unserem Stiftungsvorstand zur Entscheidung vorgelegt werden kann, benötigen wir hierfür folgende Unterlagen und Informationen:
Hier ist das Antragsformular: